Als der deutsche Staat sich das Elterngeld ausdachte, tat er eine gute Tat. Das glaube ich von ganzem Herzen. Es unterstützt Eltern, fördert das Kinderkriegen, und alles in allem ist diese „Ausgabe“ im Staatshaushalt eine sinnvolle Investition in unseren Generationenvertrag.
Absolut daneben gegriffen hat unser Land aber in Sachen Bürokratie. Die Formulare für das Elterngeld sind viele Seiten lang, es bedarf sehr vieler Anlagen, und als ob das nicht genug wäre muss man in Lebensmonaten planen, denn der Lebensmonat ist ausschlaggebend für die Monate – nicht der Kalendermonat. Aber fangen wir von vorne an…

14 Monate Basiselterngeld

Die wohl simpelste Version des Elterngeldes ist das Basiselterngeld. Dies ist ein Lohnausgleich für den zu Hause bleibenden Elternteil in Höhe von 60% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der 12 Monate vor der Geburt (maximal jedoch 1.800€) der für bis zu 12 Monate ausgezahlt wird, sofern der Haushalt nicht vor der Geburt über mehr als 300.000€ brutto Einkommen im Jahr lag. (Dann gibt es nichts mehr, was ich sehr frech find, aber das ist eine andere Geschichte.)

Damit nicht – ganz klassisch – nur einer zu Hause bleibt (zumeist ja immer noch die Frau), gibt es 2 zusätzliche Partnermonate Basiselterngeld. Diese gibt es nur wenn jedes Elternteil mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt. Die daraus resultierenden insgesamt 14 Monate Basiselterngeld können, sofern jeder mindestens 2 Monate einreicht, flexibel genommen und auf die Eltern verteilt werden.

So kann der Vater 2 Monate am Stück Elternzeit nehmen, oder auch zweimal einen Monat – zum Beispiel je einmal nach Geburt und einmal für die KiTA Eingewöhnung. Oder man macht es ganz anders, und beide Eltern nehmen 7 Monate – gleichzeitig oder nacheinander. Egal wie diese 14 Monate aufgeteilt werden: Wenn jeder mindestens zwei nimmt, darf auch gleichzeitig Elterngeld bezogen werden. (Deshalb müsst ihr Elternzeit und Elterngeld immer gedanklich getrennt betrachten, denn Elternzeit dürfen die Eltern bis zu 3 Jahre nehmen – pro Kind. Allerdings gibt es dann halt nicht die ganze Zeit einen Lohnausgleich.)

Und hier kommt auch schon die Crux: Die Bezugsmonate sind Lebensmonate des Kindes, nicht Monate des Jahres.

Die Lebensmonat-Falle

Familienzeit ist die schönste Zeit, dank Elterngeld.
Photo by Jakob Owens on Unsplash

Für eine leibliche Mutter ist das meist – zumindest für den Beginn der Bezugszeit – egal und ziemlich problemlos, da sich die Elternzeit in den meisten Fällen direkt an den Mutterschutz anschließt und somit ein fließender Übergang entsteht.

Für den zweiten Elternteil jedoch wird es komplizierter. Der Arbeitgeber möchte häufig dass diese über ganze Monate genommen wird. Das macht die Buchhaltung und Abrechnung einfacher, weil keine anteiligen Gehälter gezahlt werden müssen. Für den Elternteil aber wäre das bei einem Geburtstag des Kindes am 2-31. des Monates schlecht für die Elterngeldberechnung, da jeder Kalendermonat durch den verschobenen Geburtstag zwei Lebensmonate beinhaltet. Der vorherige und folgende Kalendermonat der gearbeitet wird beinhaltet außerdem ebenfalls bereits Zeit aus dem Lebensmonat in dem Elterngeld bezahlt werden soll, so dass diese Lebensmonate als in Teilzeit tätig gerechnet werden. Dabei geht den Eltern Geld vom Staat verloren, denn Teilzeitgehälter werden gegengerechnet.

Dazu kommt, dass im Falle eines ganzen Kalendermonats Elternzeit gar kein Gehalt in diesem Kalendermonat fließt. Man muss sich also zusätzlich noch mit der Krankenkasse auseinandersetzen, damit man seine Beiträge anders zahlen kann.

Ein Rechenbeispiel

Lena wurde am 10. Mai geboren.
Photo by Kelly Sikkema on Unsplash

Lena hat am 10. Mai 2018 Geburtstag und ist seit dem der ganze Stolz ihrer Eltern. Lenas Mama reicht direkt 12 Monate Elternzeit ein und bekommt in diesen volles Elterngeld (abzüglich der Mutterschutzfrist, in der es Mutterschaftsgeld gibt, die aber in die 12 Monate mit einberechnet wird).

Lenas Papa verdiente die letzten 12 Monate 3.000€ pro Monat netto. Sein vollesnBasiselterngeld läge somit bei 1.800€ (dem Höchstbetrag). Er möchte die beiden Partnermonate nehmen. Zunächst bittet sein Arbeitgeber ihn, diese über ganze Kalendermonate zu nehmen.
Er möchte also März & April 2019 nehmen.

Für die Elterngeldstelle bedeutet das:
– 10. Februar bis 10. März; 10. Lebensmonat; Arbeit in Teilzeit 66% (10.02.-28.02); Basiselterngeld gekürzt (rund 555€)
– 10. März bis 10. April; 11. Lebensmonat; Elternzeit; volles Basiselterngeld (1.800€)
– 10. April bis 10. Mai; 12. Lebensmonat; Arbeit in Teilzeit 66% (01.05.-10.05); kein Elterngeld, da mit dem Teilzeitmonat und dem vollen Monat bereits beide Partnermonate ausgeschöpft sind (0€)
SUMME: rund 2.355€

Lenas Papa geht sicherheitshalber zur Beratung von ProFamilia (die ist umsonst, und sie können wirklich gut helfen). Dort erklären sie im obige Rechnung. Er reicht daher seine Elternzeit nach Lebensmonaten ein, vom 10. März bis 10. Mai 2019.

Für die Elterngeldstelle bedeutet das:
– 10. März bis 10. April; 11. Lebensmonat, Elternzeit, volles Basiselterngeld (1.800€)
– 10. April bis 10. Mail; 12. Lebensmonat, Elternzeit, volles Basiselterngeld (1.800€)
SUMME: 3.600€

Bei der Wahl des Basiselterngeldes, das für maximal 14 Monate gezahlt wird, würde Lenas Familie durch die Elternzeit nach Kalendermonaten auf rund 1.245€ vom Staat verzichten – eine Menge Geld.

Möglichkeiten in Elterngeld Plus

Diese Beispielrechnung (Werte sind aus diesem Rechner des Bundesministeriums für Familie) ist natürlich nicht exakt und gilt außerdem nur für das Basiselterngeld. Wer während der Elternzeit weiter arbeiten will oder muss, sollte sich mit den Möglichkeiten von Elterngeld Plus befassen.

Ich empfehle dazu tatsächlich, sich bei einer Beratungsstelle von ProFamilia das Ganze erklären zu lassen. Deren Mitarbeiter blicken wirklich durch, und können Dir erklären wie Du das meiste aus der Elternzeit rausholst und sie gleichzeitig so planst, dass es für deine Familie am Besten ist.

Wie habt ihr die Elternzeit aufgeteilt? Wart ihr euch dieser Problematik bewusst? Und was macht ihr eigentlich mit der Vorsorge in diesen Zeiten mit weniger Einkommen? Lasst es mich in den Kommentaren wissen!

Papa macht jetzt Elternzeit – Achtung, Lebensmonat-Falle beim Elterngeld! (Update 2023) basiselterngeld, bundesministerium, elterngeld, elternzeit, lebensmonatfalle
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36. Mama vom Mausebär. Weltenbummler, fest verankert in und um Köln. Crossfitter und Eishockeyspielerin. Ernährungs-Besserwisser.

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